Verfassungsgerichtshofurteile über Polizeiübergriffe als verfassungswidrige "unmenschliche Behandlung" nach Artikel 3 EMRK
Gericht: Verfassungsgerichtshof
Geschäftszahl: B444/77
Entscheidungsdatum: 17.10.1979
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Gericht: Verfassungsgerichtshof
Geschäftszahl: B444/77
Entscheidungsdatum: 17.10.1979
Betreff: Aufhebung des Bescheides zur GZ DSB-D123.188/0001-DSB/2018 durch Beschwerdevorentscheidung
Sehr geehrter Herr Mag. Ing. Martin Mair,
Wir haben folgende Information erhalten:
Beginnend mit 29.1.2019 finden die Vollversammlungen nun jeden zweiten Dienstag ab 18:00 in der Cuntra, Griesplatz 5 (https://www.cuntra.net/) statt.
Soweit in diesem Dokument personenbezogene Ausdrücke verwendet werden, umfassen sie Frauen und Männer gleichermaßen.
dsb
Republik Österreich
Datenschutzbehörde
A-1080 Wien, Wickenburggasse 8
Tel.: +43-1-52152 302565
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
Mitschrift Prozess 21.12.2018
Prozess Dr. Ganglbauer
Saal 44, Straflandesgericht Graz, Conrad v. Hötzendorfstraße
Eintreffen am Gerichtsgebäude ca. 9:45
Warten bis durch die Eingangsschleuse (bei ca. 5 wartenden Personen): bis 10:00
Im Gerichtssaal ca. 10:02
Eindruck:
Sitze im Saal zu ca. 1/3 durch Polizeibänder abgesperrt
Zahlreiche Sitze für die Presse reserviert
Für Prozessbeobachter ca. die halben Sitze
(vermutlich Überbleibsel vom Prozess gegen die Staatsverweigerer)
Liebe Leute,
der kuriose Prozesse um ein Schmähgedicht mit Wutphantasma geht bereits in den dritten Prozesstag:
Anmerkung murXkraftwerk: Wir selbst haben als ProzessbeobachterInnen so oft das einseitige und respektlose Verhalten der Grazer Gerichte miterlebt, dass wir uns fragen, wie kann das in einem demokratischen Rechtsstaat nur sein, dass Gerichte sich selbst die Würde derart rauben?
Guten Abend am Donnerstag!
Folgende Nachricht haben betreffend der Fortführung des kuriosen Prozesses wegen einem an Politiker gerichtetem Schmähgedicht haben wir erahlten.