Solidarische Prozessbeobachtung (Leitfaden)
Kurzer Leitfaden für Neulinge der Prozessbeobachtung
Grundsätzliches:
- Öffentliche Prozesse dürfen alle interessierten Menschen besuchen. Das ist ein grundlegendes Zmenschenrecht das in Österreich durch Artikel 6 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang steht!
- Personalausweis mitführen, denn die Obrigkeit will alles kontrollieren und lassen Dich nur mit einem solchen durch die Eingangskontrolle!